Auszahlungen bei Geschlossenen Fonds bedeuten nicht immer Rendite
dima24.de warnt: Auf dem Konto ist längst noch nicht \"safe\"
München, 28. Juni 2010. Wenn ein Anleger eines geschlossenen Fonds einmal im Jahr - eventuell auch öfter - die angekündigten Zahlungen seines Investments erhält, ist er froh: Er nimmt an, seine Beteiligung an einem Schiff oder einer Immobilie läuft gut, sie wirft Erträge ab und entwickelt sich wunschgemäß. Dass aber auch dann ein Risiko besteht und Auszahlungen nicht mit Rendite gleichzusetzen sind, ist den wenigsten Anlegern bewusst. Selbst bei regelmäßigem Geldeingang beim Anleger kann es sein, dass der Fonds nicht wirtschaftlich ist.
Zwischen Ausschüttungen und bloßen Auszahlungen muss man genau differenzieren: Ausschüttungen ergeben sich aus den erwirtschafteten Überschüssen eines Fonds, also aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. \"Gewinne entstehen aus Mieterträgen, Charterraten und zu einem geringen Teil aus Zinseinnahmen der Barmittel\", erklärt Frank Schuhmann, Chefanalyst bei dima24.de. Diese Einnahmen decken die Kosten für Darlehen, bilden Rücklagen und bringen die Kapitalerträge für die Anleger. Auszahlungen dagegen bedeuten nur, dass Gelder fließen. Zahlt die Gesellschaft auch ohne Überschüsse aus, stammen diese Gelder meist aus den Sicherheitsreserven des Fonds, letztlich also aus dem Kapital der Anleger selbst. Besonders ärgerlich für die Anleger ist hier nicht nur das Abschmelzen der Liquiditätsreserve. Sind die Auszahlungen nicht durch Gewinne gedeckt, können die Gelder im Krisenfall auch zurückgefordert werden.
Das erleben derzeit vor allem Schiffsfondseigner: Sie sehen sich aufgrund der anhaltenden Schifffahrtskrise mit Nachschussforderungen der Fondsgesellschaften konfrontiert, weil die Chartereinnahmen die laufenden Kosten nicht mehr decken. Aber auch Anleger anderer Fondssegmente sind davor bei Insolvenz ihrer Fondsgesellschaft nicht gefeit. Dann kann ein Fonds beziehungsweise der Insolvenzverwalter Auszahlungen bis zur ursprünglichen Zeichnungshöhe stellvertretend für die Gläubiger wieder einfordern. \"Wir haben solche Rückforderungen zum Beispiel bei vier Fondsgesellschaften der Falk Capital AG aus München gesehen. Hier hat der Insolvenzverwalter Josef Nachmann 31,2 Millionen Euro Auszahlungen von den 3.350 Anlegern der betroffenen Immobilien-Fonds zurückgefordert. Das entspricht im Schnitt fast 10.000 Euro pro Anleger\", so Schuhmann.
Im Umkehrschluss ist auch eine ausbleibende Ausschüttung noch kein Vorbote einer Insolvenz. Im Gegenteil, nicht auszuschütten kann eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung des Fondsmanagements sein. Etwa wenn die Einnahmen zwar zurückgehen, aber noch die laufenden Kosten decken. Oder wenn Reserven für unvorhergesehene Ausgaben erhöht werden, wie zum Beispiel zur Revitalisierung und Neuvermietung einer Immobilie.
Posten in der Fondsbilanz: So achten Sie auf Ihr Geld
Anleger sollten die tatsächliche wirtschaftliche Lage ihres Investments regelmäßig selbst prüfen, vor allem mit Hilfe der jährlichen Fondsbilanz und dem Geschäftsbericht an die Gesellschafter. Rückzahlungen könnten auf sie zukommen, wenn Auszahlungen im Jahresabschluss als sogenannte Entnahmen ausgewiesen oder laut Gesellschaftervertrag als Darlehen anzusehen sind. Darüber hinaus sollten Anleger auch die Liquiditätsreserve besonders im Auge behalten: Diese Reserve ist das Sicherheitspolster jedes Fonds und soll beispielsweise einem Schiff über eventuelle Durststrecken hinweg helfen, damit es im Aufschwung wieder Gewinne einfährt.
Gewinnorientierte Anleger achten außerdem auf die Laufzeit: \"Kurzläufer sind bei unseren Anlegern derzeit sehr gefragt. Zum einen wegen des überschaubaren Anlagehorizonts und zum anderen, weil Anleger so auch den Markt für ihr Beteiligungsobjekt besser einschätzen können\", sagt Schuhmann. Denn die tatsächliche Rendite einer Beteiligung steht erst fest, wenn ein Fonds liquidiert wird, also beim Verkauf des Fondsobjekts am Ende der Laufzeit. Es gilt: Abgerechnet wird am Schluss.


